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Praxis der Zu- und Abschläge bei der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
Zu- und Abschläge zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters sollen einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit eines Verfahrens kompensieren. Es fehlt jedoch an klaren gesetzlichen Vorgaben, wann und in welcher Höhe solche Abweichungen angezeigt sind. Diese Unbestimmtheit erschwert nicht nur die Beantragung, Festsetzung und Kontrolle, sondern kann auch zu einer unterschiedlich großzügigen Vergütungspraxis führen. Erstaunliche Einblicke in den tatsächlichen Umgang mit ...

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